Da Homebrew bei der Allgemeinheit oft mit “illegal” gleichgesetzt wird und es immer wieder Diskussionen gibt, was legal ist und was nicht, haben wir uns gedacht, ein Aufklärungsthread wäre nicht schlecht. Neue User wissen dann Bescheid, was für Fragen sie in diesem Forum nicht stellen dürfen bzw. für welche Fragen es keinen Support gibt.
Grundlage ist das Deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Folgende Punkte werden behandelt:
Warez
ROM
WAD
ISO
NAND-Backup
Themes
Der Begriff Warez steht im Allgemeinen für unzulässig kopierte und im Internet verbreitete Gegenstände des Urheberrechts, egal ob Programme, Filme, Musik oder Spiele, alles was urheberrechtlich geschützt und unerlaubt ins Netz gelangt, ist Warez.
ROM (Read Only Memory) ist ein Speicher, der nur gelesen werden kann (Read Only). Spielmodule sind nicht beschreibbar, sie befinden sich auf ROMs. Allgemein bezeichnet man als ROM den ausgelesenen Inhalt eines Spielmoduls.
WAD-Dateien sind speziell gepackte Archive, in denen diverse Inhalte stecken. Diese Inhalte können sein:
IOS
Systemmenus
Kanäle
VC- und WiiWare-Spiele
sonstige Inhalte
Wenn sie korrekt signiert worden sind, können diese Dateien mit geeigneten Programmen (Wad Manager) installiert werden.
ISOs sind allgemein CD- oder DVD-Abbilder, die mit geeigneten Programmen von originalen CDs und DVDs erstellt werden. Eine Wii-ISO ist eine Kopie eines Wii-Spiels. Eine ISO ist nicht gleichbedeutend mit “das ist illegal”.
Ein Theme speziell in der Wii-Szene bedeutet meistens ein modifiziertes Systemmenu. Es gibt aber auch noch Themes zu Programmen wie USB-Loader oder dem HBC.
Was ist legal und was ist illegal?
Grundsätzlich ist keine der oben genannten Dateien illegal. Es kommt auf die Beschaffungsweise und das Urheberrecht an.
ISO:
Die Inhalte einer Wii-ISO sind urheberrechtlich von Nintendo und Drittherstellern geschützt. In keinem Fall ist eine aus dem Netz beschaffene Wii-ISO legal, auch nicht, wenn man das entsprechende Spiel käuflich erworben hat. Da der § 53 des Urheberrechtsgesetzes, welcher Privatkopien erlaubt, keine Anwendung auf Software findet, ist es grundsätzlich erst einmal illegal, eine Kopie davon anzufertigen. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn der §69d UrhG erlaubt es uns, eine Sicherungskopie anzufertigen:
Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Da wir es notwendig finden, unsere Spiele-DVDs nicht zu zerkratzen, damit sie künftig noch benutzt werden können, wird hierdurch die Möglichkeit geschaffen, von einem Spiel, welches euer Eigentum ist, eine Sicherungskopie anzufertigen. Das Spiel kann selbst gekauft, gewonnen oder geschenkt sein. Das Auslesen eines ausgeliehenen Spiels ist illegal, weil die das Recht hierzu beim Ausleiher verbleibt. Es ist also nicht legal, sich Spiele von einem Freund auszuleihen und diese dann zu kopieren, um ein bisschen Geld zu sparen. Auch ist es illegal, wenn euch ein Freund kopierte Spiele ohne das dazugehörige Original schenkt oder ausleiht.
ROM:
Hier gilt das Gleiche wie bei einer Wii-ISO. Auch wenn Jahre alte Spiele nicht mehr zum Kauf angeboten werden, sind sie immer noch Urheberrechtsgut der Hersteller. Das allgemeine Urheberrecht erlischt laut § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Videospiele werden im UrhG zwar gesondert aufgeführt, allerdings wird keine genaue Schutzdauer genannt. Demnach ist es eine Frage der Auslegung wann eine Schutzdauer bei Videospielen ausläuft. Diesbezüglich gibt es selbst heute noch keine genauen Regelungen. Einzig wenn die Herstellerfirma bankrott geht, sind die Rechte schwebend, sofern niemand anders sie erwirbt. Dies kommt in der Praxis allerdings nur selten bis gar nicht vor. Jahrzehnte alte Spiele werden auch gerne als “Abadonware” bezeichnet. Die Beschaffung dieser Spiele aus dem Netz ist aufgrund der nicht spezifizierten Schutzdauer von Videospielen in der “Grauzone” einzuordnen.
WAD (VC/WiiWare)
Hier gilt allgemein, alle VC/WiiWare-Spiele, die man nicht durch Kauf im Wii-Shop-Kanal erworben hat, sind illegal. Das Laden dieser Spiele aus dem Internet ist nur über die Wii im Shop-Kanal legal, auch wenn man bereits Eigentümer der Originalmodule ist. VC und WiiWare-Spiele kann man zwar mit dem NUS Downloader direkt von Nintendos Servern laden, diese lassen sich aber aufgrund des fehlenden Lizenztickets nicht installieren.
WAD (IOS, cIOS)
IOS-Dateien wurden von Nintendos Programmierern entwickelt und sind daher deren Urheberrechtsgut. Das Laden dieser Dateien aus dem Internet ist nur von Nintendos Updateservern legal. Wenn ihr solche Dateien bei Rapidshare oder auf anderen Seiten findet, könnt ihr sicher sein, dass diese illegal hochgeladen wurden. Warum aber nur von Nintendos Updateservern? Nintendo bietet diese Dateien für Systemmenuupdates frei für jeden Wii-Besitzer an. Deshalb dürfen diese Dateien auch nur direkt von Nintendos Servern bezogen werden.
Als cIOS bezeichnet man modifizierte IOS. Das Modifizieren an sich, ist für den Eigengebrauch legal, aber nicht das Verbreiten. cIOS Installer, die man bei uns bekommen kann, enthalten keinen urheberrechtlich geschützen Code von Nintendo, weshalb sie rechtlich keineswegs verwerflich sind. Sie laden von Nintendos Updateservern diverse IOS und patchen sie dann, damit die Wii neue Funktionen bekommt. Das Laden von als WAD-Dateien gepackten cIOS ist in jedem Fall illegal, da Nintendo selbst keine cIOS auf ihren Servern bereitstellt.
WAD (Kanäle)
Kanäle für das Wii-Menu liegen in der Regel im WAD-Format vor. Alle Kanäle, die Code von Urhebern enthalten (VC, WiiWare, offizielle Nintendokanäle)dürfen nur offiziell über den Wii-Shop-Kanal bezogen werden. Kostenfreie Nintendokanäle dürfen auch mit dem NUS Downloader als WAD-Dateien bezogen und installieren werden.
Kanäle, die man selbst erstellt, sogenannte Custom Channels, sind in der Regel legal und dürfen verbreitet werden wie man möchte. Es sei denn, sie enthalten noch Teilcode von Nintendo wie zB. Banner oder Animationen. Oft ist aber nicht ganz klar, ob ein Kanal Nintendocode enthält oder nicht.
NAND-Backup
Es ist grundsätzlich nicht illegal ein NAND-Backup seiner Wii anzufertigen. Dieses darf dann allerdings auch nur zur Wiederherstellung der Konsole verwendet werden, auf der es erstellt wurde.
Ein Einspielen dieses Backups auf einer weiteren Wii ist somit illegal!
Da sich im NAND auch die Lizenzen für erworbene VC- und WiiWare-Titel befinden, stellt die gleichzeitige Nutzung ein- und desselben NAND-Backups auf beiden Konsolen ein widerrechtliches Vervielfältigen geschützter Inhalte dar.
Mit Erscheinen der Wii U muss dieser Punkt aber noch erweitert werden.
Wurde mittels des Datentrasnferkanals der Wii U, der Speicher der Wii auf die vWii übertragen, so ist es ebenfalls illegal ein vorhandenes NAND-Backup wieder auf der alten Wii einzuspielen.
Erklärung zu diesem speziellen Fall:
Das Anfertigen einer Sicherheitskopie einer Wii-Disk hat nichts mit einem Backup der VC-/WiiWare-Titel in Form eines NAND-Backups zu tun!
Eine Spiele-Disk ist ein “Realer Datenträger” welcher sich abnutzen, oder in sonst einer Form unbrauchbar werden kann. Um das Original zu schützen, darf man eine Kopie für den alltäglichen Gebrauch verwenden.
Auf ein VC-/WiiWare-Spiel trifft dies aber nicht zu, da es sich hier um keinen “Realen Datenträger”, sondern um eine “Virtuelle Software” handelt, die keiner Abnutzung unterliegt.
Sollten diese Titel, aus welchen Gründen auch immer, gelöscht oder unbrauchbar werden, so kann man sie als Lizenzinhaber jederzeit erneut kostenlos herunterladen.
Aber eben NUR auf der Konsole, für die besagte Lizenz besteht. Wurde diese Lizenz mittels Datentransfer auf die Wii U übertragen, besitzt die alte Wii keine Lizenz mehr für den jeweiligen Titel.
Somit darf der jeweilige Titel auch nicht mehr auf der alten Konsole genutzt werden. Man muss sich in diesem Fall auf der alten Wii ein neues Konto für den Nintendo-Shop anlegen und neue Lizenzen für die jeweiligen Spiele erwerben.
Rechtliche Grundlage
Themes
Themes, die eine Veränderung des Systemmenus bewirken, sind gepatchte Systemmenus im APP-Format. Diese enthalten natürlich Fremdcode und deren Beschaffung aus dem Internet ist demnach illegal. Die eigentlich Patch-Dateien (MYM-Dateien) sind nichts anderes als Grafiken gepackt als Zip-Archiv mit einer Informationsdatei. Diese dürfen je nach Belieben verbreitet werden. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man sie sich selbst erstellt.
Andere Themes wie USB-Loader-Themes, HBC-Themes etc. enthalten keinen urheberrechtlich geschützten Code von den Herstellern und dürfen deswegen frei verbreitet und runtergeladen werden.
Wann wird supportet und wann nicht?
Wir sind ein sauberes Homebrewforum und möchten uns von Piraterie distanzieren. Wer sich Spiele aus dem Netz lädt , schadet nicht nur den Spieleherstellern und begibt sich rechtlich in Gefahr, sondern darf auch keinen Support mehr verlangen und wird auch keinen mehr bekommen. Die Moderatoren sind stets bemüht das Forum diesbezüglich “sauber” zu halten und vergeben auch mal Verwarnungen. Wenn sich der Verdacht auf Warez erhärtet, sind die Moderatoren und Administratoren (und nur diese) berechtigt, einen Nachweis über die Existenz der originalen Wii-Spiele anzufordern.
Rechtliche Risiken
Wer Spiele aus dem Internet lädt, begibt sich damit rechtlich in Gefahr. Auch wenn diverse Anbieter wie etwa Firstload immer mit 100 %iger Legalität und Anonymität werben, stimmt das schlichtweg nicht. Der Provider kann immer zurückverfolgen welche Pakete von wo zu wem gehen und diese Informationen bei Rechtszwang freigeben, auch bei sogenannten “Premium-Accounts” von File-Hostern. Des weiteren kann niemand die “Echtheit” eines Downloads garantieren. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, bleibt legal. Das tut den Urhebern und dem Gewissen gut.
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